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   VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386   

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https://dejure.org/2022,11155
VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386 (https://dejure.org/2022,11155)
VG München, Entscheidung vom 10.05.2022 - M 27 E 22.1386 (https://dejure.org/2022,11155)
VG München, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - M 27 E 22.1386 (https://dejure.org/2022,11155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AufenthG § 60a; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung, Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung), Reisefähigkeit, Asylfolgeantrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652

    Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit

    Auszug aus VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386
    cc) Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf eine Verfahrensduldung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 10 ff.).

    In Betracht kommen damit nur inlands-, nicht hingegen zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote (BayVGH, B. v. 10.1.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

    Auszug aus VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386
    In Betracht kommen damit nur inlands-, nicht hingegen zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote (BayVGH, B. v. 10.1.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 7 B 11085/17

    Bindende Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote durch das Bundesamt

    Auszug aus VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386
    Einstweiliger Rechtsschutz unter zielstaatsbezogenen Gesichtspunkten ist in dieser Konstellation im Übrigen allein durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel zu erlangen, die Ausländerbehörde darüber zu informieren, dass vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung durchgeführt werden dürfen (vgl. OVG Bremen, B. v. 3.12.2021 - 2 B 432/21 - juris Rn. 5; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Abschiebung; Asylfolgeantrag; effektiver Rechtsschutz;

    Auszug aus VG München, 10.05.2022 - M 27 E 22.1386
    Einstweiliger Rechtsschutz unter zielstaatsbezogenen Gesichtspunkten ist in dieser Konstellation im Übrigen allein durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel zu erlangen, die Ausländerbehörde darüber zu informieren, dass vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung durchgeführt werden dürfen (vgl. OVG Bremen, B. v. 3.12.2021 - 2 B 432/21 - juris Rn. 5; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 5 f.).
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